Seit
Gedenken lebten und arbeiteten Menschen, deren Namen und
Schicksale uns für immer verborgen bleiben. Nicht
einmal der Name des 1280 erwähnten Müllers
von Biberstein ist uns überliefert. Erst nach
1400 werden in Urkunden hin und wieder Bibersteiner Dorfbewohner
mit Namen genannt. So etwa ein Hans Fry oder Frey.
Häufig
geht der Geschlechtsname Frey auf freie Bauern des Frühmittelalters
zurück. Ihrer Rechtsstellung gegenüber Hörigen
oder gar Leibeigenen wurde durch den Namen Ausdruck verliehen.
Zwei Anzeichen sprechen dafür, dass auch in Biberstein
der Name Frey auf freie Bauern des Frühmittelalters
zurückgehen könnte:
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Die soziale Schichtung im Dorf; beim Verkauf der Herrschaft
Biberstein waren zahlreiche Hörige miteingeschlossen.
Auch von Leibeigenen war die Rede.
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Die aus dem frühen 7. Jahrhundert stammenden Funde
bezeugen die Anwesenheit von Freien. Die Waffe als Kennzeichen
des freien Mannes hat sich ja lange erhalten, wie z.B.
das Tragen des Degens im Kanton Appenzell am Landsgemeindesonntag.
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